Gutachter- und Sachverständigen Zentrum für Umwelt-Messungen GmbH

Emissionsmessung nach TA-Luft (aktueller Stand 2021)

Novellierte TA-Luft zur Anlagen-Emissionsmessung

Die neu verfasste Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Das Regelwerk der TA-Luft bezüglich Emissionsmessungen richtet sich zwar an die Behörden, wird jedoch im Rahmen der Umsetzung auf viele Anlagenbetreiber wie z.B. Zementwerke, Unternehmen der Metallerzeugung und der chemischen Industrie und der Nahrungsmittelindustrie sowie Anlagen zur Bioabfallbehandlung und Recyclinghöfe Auswirkungen haben.

Auslöser und Treiber der Novellierung der TA Luft sind insbesondere zahlreiche EU-Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Zudem gab es einige Anpassungen an den Stand der Technik.

Die GuSZ-Fachgutachter und Mess-Ingenieure können Firmeninhaber & Anlagenbetreiber dazu kompetent und sicher beraten. Mehr zu unseren Emissionsmessungen nach TA-Luft Richtlinien und zum Fach-Know-how der zertifizierten Mess-Ingenieure erfahren Sie auch auf der Seite zum Thema „Feinstaubmessungen“.

TA-lUFT

Die TA-Luft 2021 besteht aus zwei Teilen:

  • Der Immissionsteil beschreibt die Vorschriften, die Nachbarn der Anlagen und die Umwelt vor Schadstoffbelastungen schützen sollen. Auf dieser Basis wird bei einem Genehmigungsverfahren geprüft, wie sich voraussichtlich die Luftqualität verändern wird und welche Auswirkungen auf Biotope in der Umgebung zu erwarten sind.
  • Der Emissionsteil beschäftigt sich damit, welche Emissionswerte für konkrete Luftschadstoffe noch akzeptabel sind.

 

Aktualisierte TA-Luft: erweiterter Anwendungsbereich

Da der Anwendungsbereich um neue Anlagen erweitert wurde, werden in Zukunft mehr Anlagenbetreiber den Vorschriften der TA Luft entsprechen müssen. So unterliegen jetzt auch Biogasanlagen, Anlagen zur Holzpellet-Herstellung sowie Schredder-Anlagen den TA-Luft-Vorschriften.

Achtung: Für manche Anlagenbetreiber kommt die TA-Luft „durch die Hintertür“, nämlich über Schutzpflichten: Dadurch sind Anlagen, die eigentlich nach dem Bundes-Immissionsgesetzt nicht genehmigungspflichtig sind, z.B. im Bereich der Baugenehmigung der TA-Luft, betroffen.

 

TA-Luft 2021: Anpassung Prüfverfahren an EU-Vorgaben

Neu ist auch die Aufnahme der Vollzugsempfehlungen von BVT-Schlussfolgerungen.

 

Hinweis Definition BVT

BVT steht dabei für „Beste verfügbare Technik“, die für ein bestimmtes industrielles Vorhaben eines Unternehmens, das dem europäischen Immissionsschutzrecht unterliegt, beschreibt.

Konkret werden in den BVT-Merkblättern Schwellenwerte und Intervalle für Emissionen festgelegt und Verfahren und Produktionsabläufe beschrieben. Durch Aufnahme der BVT-Schlussfolgerungen in die TA Luft sind nun die Prüfverfahren an die EU-Vorgaben angepasst.

 

Aufnahme neuer bzw. Re-Klassifizierung bisheriger Schadstoffe in die TA-Luft 2021

Mit der Neufassung wurden neue Schadstoffe aufgenommen sowie bisher schon enthaltene Schadstoffe re-klassifiziert:

  • Betroffen sind vor allem Schadstoffe wie Dioxine, Furane, karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe.
  • Ebenfalls betroffen sind klassische Massenschadstoffe wie z. B. Staub, Stickstoffoxide und Schwefeldioxid sowie organische Verbindungen.
  • Im Bereich der Tierhaltung ist vor allem der Stoff Ammoniak im Zentrum der Neuregelungen.

 

Anlagen dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschreiten. Damit haben Anlagenbetreiber klare Anforderungen zu erfüllen.

Die GuSZ-Fachgutachter können Firmeninhaber & Anlagenbetreiber zur TA Luft 2021 kompetent und sicher beraten. Mehr zu unseren Emissionsmessungen und Know-how erfahren Sie auch auf der Seite über „Feinstaubmessungen“.

Neue Auflagen für Tierhaltungsanlagen in der TA-Luft Novelle

Stärker als bisher sind Tierhaltungsanlagen verpflichtet, die Emission von Ammoniak und Feinstaub zu unterbinden. Zusätzlich müssen auch Stickstoffniederschläge in der Umgebung der Anlagen geprüft werden, was insbesondere bei der Genehmigung von Anlagen, die sich in der Nähe sensibler Biotope befinden, ein Problem sein kann.

Ebenfalls ist für neu geplante Anlagen die Aufnahme der bisher landesrechtlich geregelten Geruchs-Immissions- Richtlinien (GIRL) von Bedeutung. So sind für neue Anlagen ab einer bestimmten Zahl an Tieren Abluftreinigungen mit Zwangslüftungen vorgeschrieben.

Bestehende Anlagen müssen nachgerüstet werden, sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist. Unabhängig davon sind insgesamt die Emissionen für Staub, Ammoniak und Stickstoff um jeweils mindestens 70 % zu reduzieren.

Die relevanten Änderungen der TA-Luft 2021

Laden Sie hier die aktualisierte TA-Luft 2021 kostenlos als PDF runter:

Als besonderen Service haben die Mess-Ingenieure der GuSZ GmbH Ihnen hier die relevanten Änderungen der aktualisierten TA-Luft 2021 zusammengetragen:

Worüber möchten Sie mehr erfahren?

…zu finden in welchem Kapitel der TA Luft?

Welche neuen Immissionswerte sind hinzugekommen?

Kapitel 4

Welche neuen Anlagenarten sind betroffen?

Kapitel 5

Welche Emissionsbegrenzungen haben sich verändert?

Kapitel 5

Welche Bestimmungen gibt es hinsichtlich der Schornsteinhöhe?

Kapitel 5

Wo finden sich die Regelungen hinsichtlich des Stoffes Ammoniak?

Anhang 1 & Anhang 11

Wie funktionieren die neuen Ausbreitungsrechnungen?

Anhang 2

Wo finde ich Informationen zur Deposition von Gasen und Stäuben?

Anhang 2

Welche neuen Räuigkeitslängen enthalten die Landnutzungsklassen?

Anhang 2

Wie funktioniert das neue Modell zur Berechnung der Abgasfahnenerhöhung?

Anhang 2

Wie sind jetzt meteorologische Daten zu prüfen?

Anhang 2

Wo finde ich die aufgenommene Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)?

Anhang 7

Welche Vorschriften gibt es für die Deposition von Stickstoff bzw. zum Säureeintrag, wenn die Anlage in der Nähe eines FFH-Gebietes ist?

Anhang 8

Wie sind bei einer Stickstoffdeposition Pflanzen und Ökosysteme zu schützen?

Anhang 9

Wo finde ich die neuen Vorgaben, wie Qualitätsprüfungen von Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung durchzuführen sind?

Anhang 12

Weitere Fragen und Antworten bietet die Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Emissionsmessungen nach der TA-Luft 2021 – auch im Arbeitsschutz – werden von den GuSZ-Mess-Ingenieuren inklusive Fach-Beratung für Sie durchgeführt.

Hinweis: Luftqualitäts-Richtlinie in Überarbeitung

Perspektivisch ist eine Novellierung der Luftqualitäts-Richtlinie von der Europäischen Kommission angekündigt.  Die WHO hat aktuell einen Vorschlag entwickelt, wie Richtwerte weiter gesenkt werden können. Auch stehen Ihnen die Mess-Ingenieure der GuSZ GmbH bei Bedarf gerne zur Seite.

 

Die GuSZ-Messingenieure beraten Sie gern!

Sie brauchen eine Nachweis- und Belastungsmessungen nach den Vorgaben der TA-Luft 2021? Die zertifizierten Mess-Ingenieure der GuSZ GmbH beraten Sie gern. Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer +49 (0)6209 7960537 an oder füllen Sie das Anfrage-Formular aus.

Gerne berät die GuSZ GmbH Sie zu weiteren individuellen Anliegen im Bereich der Schadstoffmessungen sowie zu Themen wie Lärmmessungen oder Lärmmessungen am Arbeitsplatz: rufen Sie einfach unter der Telefonnummer +49 (0)6209 7960537 an oder füllen Sie das Anfrage-Formular aus. Die GuSZ-Sachverständigen für Umweltmesstechnik melden sich schnellstmöglich bei Ihnen.